Mehr Zeit zum Leben...
Wir sind Alltagshelfer
Erfahrung und Professionalität seit 2015.
Wir erbringen unsere Dienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden sowie für Patienten der Kranken-, Pflege- und Rentenkasse.
Die Abrechnung für private Dienstleistungen erfolgt auf Stundenabrechnung per monatlicher Rechnung.
Die Abrechnung für Patienten der Kranken- u. Pflegekassen werden direkt mit der zuständigen Kasse abgerechnet. Dafür wir das Budget Ihrer Entlastungsleistungen genutzt. Somit müssen Sie sich um nichts mehr kümmern, dass übernehmen wir für Sie.
Verhinderungspflege Für pflegende Angehörige ist die so genannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen.
Was bedeutet das genau? Wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach einmal ausspannen möchten, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Jeder Pflegebedürftige, der mindestens einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Eine Anerkennung für die zusätzlichen Betreuungsleistungen des Entlastungsbetrags nach §45b SGB XI ist vom KSV Sachsen genehmigt
(IK Nummer 461415194).